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Steuerlich begünstigstes Dreiecksverhältnis

Eine Direktversicherung ist ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, in den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler mit einsteigt. Praktisch heißt das: Ein Teil des Gehaltes wird nicht auf´s Konto ausgezahlt, sondern in einen Versicherungsbeitrag umgewandelt. Die Leistungen im Todesfall sowie die Leistungen bei Vertragsende bekommt natürlich der Arbeitnehmer.

Vorteil Steuern: Jährlich können bis zu 1.752,- EURO nur mit 20% pauschal versteuert werden. D.h anstatt Ihres individuellen Grenzsteuersatzes von z.B. 40% bezahlen Sie nur den verminderten Satz. Die Differenz ist Ihr Vorteil! Die Kapitalauszahlung am Vertragsende ist steuerfrei (Voraussetzung s.u.).

Bis 2008 sind Zahlungen aus Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) zusätzlich von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Voraussetzung für die Steuervorteile: Der Versicherungsvertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen werden und das Geld darf nicht vorher entnommen werden.

Damit die Steuerauszahlung am Vertragsende steuerfrei ist, muss der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden haben und mindesten 5 Jahre Beiträge gezahlt worden sein.

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